Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1 Allgemeines

1.1 Diese Bestimmungen gelten für die Vermietung einer mobilen Fasssauna oder eines mobilen Hot-Tubs. Über die Vermietung wird zwischen dem Vermieter „Rhön Fass Kastner GbR“ (vertreten durch Julian und Janine Kastner) und dem Mieter ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.

1.2 Der Mieter muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Als Vertragspartner ist er verantwortlich für das Verhalten der Sauna und Hot-Tub Nutzer während der Mietzeit und erklärt sich bereit, seiner Vorbildwirkung gerecht zu werden. Er trägt die Verantwortung für den sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit dem Mietobjekt, speziell auch im Hinblick auf die Vorbeugung und Vermeidung von Vandalismus. Hierzu muss er im Bedarfsfalle aktiv tätig werden.

1.3 Er gewährleistet die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Über die Verhaltensweisen wird der Mieter schriftlich mit der Übergabe der Nutzungshinweise informiert. Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna im sauberen, ordentlichen und funktionsfähigen Zustand unbeschadet wieder zu übergeben.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Ihre Anfrage stellt noch keine bindende Vertragserklärung dar.

2.2 Bei einer Mietanfrage wird ein unverbindliches und kostenloses Angebot an den Kunden zugesandt. Dieses Angebot stellt ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Entspricht das Angebot den Vorstellungen des Kunden, so kann er dieses innerhalb von 10 Tage per (Telefon, E-Mail oder WhatsApp) annehmen. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp durch den Vermieter zustande.

2.3 Der Mieter hat das Recht, das gemietete Objekt für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Im Gegenzug dazu hat er auch die Pflicht, den vereinbarten Mietpreis zu den vereinbarten Terminen rechtzeitig an den Vermieter zu bezahlen.

 

3 Zahlung

3.1 Zahlungsweisen: PayPal, Vorkasse Überweisung oder Barzahlung

3.2 Bei Zahlung per PayPal müssen anfallender Mietzins und Kaution spätestens 3 Tage vor Mietbeginn auf dem PayPal Konto des Vermieters eingegangen sein.

3.3 Bei einer Vorkasse Überweisung müssen anfallender Mietzins und Kaution spätestens 3 Tage vor Mietbeginn bei der Bank des Vermieters eingegangen sein.

3.4 Bei einer Barzahlung sind anfallender Mietzins und Kaution spätestens bei Übergabe der Sauna zu entrichten.

3.5 Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Kautionsrückzahlung in der gleichen Weise wie die Zahlung.  

3.6 Der Mieter ist zur Zahlung des gesamten Mietpreises verpflichtet.

 

4 Kaution

4.1 Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution in Höhe von 100€.

4.2 Die Kautionsrückzahlung erfolgt bei einer ordnungsgemäßen Übernahme der Sauna oder des Hot-Tubs (siehe. § 7 Abs. 7.3 AGB) und keine Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis an den Mieter bestehen (z.B. Schadenersatzansprüche oder Reparaturkosten).

4.3 Bei Mängeln bei der Übernahme ist der Vermieter bzw. sein Bevollmächtigter berechtigt die Kaution bis zur Klärung der offenen Forderungen einzubehalten.

 

5 Lieferung / Abholung, Gefahrenübergang

5.1 Wenn gewünscht, erfolgt die Lieferung nach Vereinbarung.

5.2 Wenn gewünscht, kann die Sauna oder der Hot-Tub auch selbst abgeholt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Zugfahrzeug geeignet und eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist.

5.3 Der KFZ-Anhänger ist nicht im Mietzins enthalten. Vielmehr handelt es sich um einen kostenlosen Service der Rhön Fass Kastner GbR.

5.4 Mit erfolgter Übernahme durch den Mieter gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über.

5.5 Während der Mietzeit geht die Betriebsgefahr uneingeschränkt auf den Mieter über. Er haftet vereinbarungsgemäß für sämtliche Schäden an der Sauna bzw. dem Hot-Tub, welche nicht auf Verschleiß oder Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Eingeschlossen hierbei sind ausdrücklich auch Schäden durch Dritte, wie evtl. Vandalismus.

5.6 Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen.

 

6 Haftungsregelungen

6.1 Der Vermieter haftet für Mängel und Schäden nur, wenn ihm diese bei Übergabe bekannt waren und protokolliert wurden. Er haftet ebenso für Schäden und Mängel, welche nachweislich vor der Übergabe bereits bestanden haben.

6.2 Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

6.3 Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache, welche bei der Übernahme bekannt waren und protokolliert wurden, mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

6.4 Der Mieter haftet ebenfalls für wissentliches Verschweigen von Mängeln oder Schäden, welche während der Mietzeit aufgetreten sind. Ausgeschlossen hiervon sind Schäden und Mängel, welche nachweislich auf Verschleiß, Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.

 

7 Übergabe / Übernahme

7.1 Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand übergeben.

7.2 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übergabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken und zu dokumentieren. Spätere Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden und fallen zu Lasten des Mieters.

7.3 Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt in besenrein gereinigtem Zustand. Festgestellte Mängel werden im Übernahmeprotokoll festgehalten und müssen dokumentiert werden.

 

8 Sonstige Bestimmungen

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

 

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

 

 

Letzte Aktualisierung: 19.11.2022